Du beabsichtigst ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu verkaufen?

Du bist nicht ganz sicher, ob es verdeckte Mängel gibt? Verdeckte Mängel? Was ist das?
Zu diesem Thema hier ein interessanter Artikel von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reichmann aus Palma.
Demnach gibt es nach dem Kauf / Verkauf auf Mallorca eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Tauchen in dieser Zeit gravierende Mängel auf, etwa Schimmel / Undichtigkeiten / Feuchte Wände etc., fangen die großen Probleme erst richtig an, die ohne anwaltliche und gutachterliche Unterstützung kaum zu bewältigen sein wird. Zudem ist mit hohen Kosten zu rechnen.
Wie schön wäre es da gewesen, wenn man vor dem Kauf einen Quick-Check gemacht hätte, der speziell ausgerichtet ist, auf Dinge, die man nicht oder nur schwer mit dem bloßen Auge erkennen kann.
Mein Quick-Check beinhaltet folgende Überprüfungen:
Taupunkt-Analyse:  hier wird auf Basis der Raumtemperatur und Raumluftfeuchtigkeit ermittelt, ob es an markanten Stellen an der Bauteiloberfläche Auffälligkeiten gibt, die auf Undichtigkeiten / Feuchtigkeitsschäden hinweisen. Liegt die Oberflächentemperatur im Bereich des Taupunktes, schaue ich genauer hin und messe den Feuchtigkeitsgehalt an den betreffenden Stellen mittels Baufeuchteindikator. Die hier gemessenen Werte werden fotografisch festgehalten.
Um einen Eindruck über die Raumsituation im Tages- bzw. Nachtverlauf zu bekommen, stellen wir ggf. einen Klimadaten-Logger auf und werten dann die Messwerte aus, um zu sehen, ob die Probleme ggf. in der Nacht auftreten…

Zur Dokumentation wird nun zusätzlich ein Foto sowie eine Thermografie der betreffenden Stelle(n) erstellt. 
Falls erkennbar, wird die Ursache des Problems in unserem Quick-Check-Bericht ebenfalls dokumentiert. Auch wenn die Ursache evtl. nicht eindeutig erkennbar ist, ist dennoch der Status dokumentiert und dient als Nachweis, sollte es zu einem potentiellen Gewährleistungsfall kommen. Das bietet, auch ohne teures Gutachten, Klarheit für beide Seiten, für Käufer und Verkäufer.

Oft kommt es wegen Undichtheiten in der Gebäudehülle zu Schäden im inneren der Immobilie, etwa Schimmelbildung an den Fenstern, unschöne Zuglufterscheinungen oder zu erhöhtem Energieverbrauch. Der vorhandene Energieausweis gibt nur Auskunft über die theoretisch vorhandene Energieeffizienz, erfasst aber in keinem Fall schlecht eingedichtete Fenster / Türen oder sonstige Undichtheiten in der Gebäudehülle. Daher ist es ratsam sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, wie es um die Dichtheit des Gebäudes beschaffen ist, nicht zuletzt wegen des Themas „verdeckte Mängel“ und der damit zusammenhängenden Rechtsunsicherheit für Käufer und Verkäufer.
Lies bitte hierzu meine Beiträge der Kategorie „Luftdichtigkeitsprüfung“